28. April 2022

Mineralwolle-Gütezeichen für rechtssichere Vergaben nutzen

Gutachten belegt: Öffentliche Auftraggeber unterliegen dreifacher Verpflichtung

 

Die Dämmung des Gebäudebestands ist eine der wichtigsten Maßnahmen im Kampf gegen den Klimawandel – Mineralwolledämmstoffen kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Nach dem Willen der Regierung soll die öffentliche Hand beim Klimaschutz mit gutem Beispiel vorangehen. Da in Österreich jedoch weiterhin Dämmstoffe aus „nichtfreigezeichneter Mineralwolle“ verwendet werden, deren Eigenschaften nicht regelmäßig kontrolliert und umfassend getestet werden, hat die Fachvereinigung Mineralwolleindustrie (FMI) eine rechtliche Stellungnahme über die Heranziehung „freigezeichneter“ Mineralwolle in öffentlichen Ausschreibungen beauftragt. Fazit: Der geplante Einsatz nicht ausreichend geprüfter Mineralwolleprodukte kann eine Vergabeaufhebung nach sich ziehen.

„Diesem Rechtsgutachten zufolge unterliegen öffentliche Auftraggeber bei Vergaben arbeitsschutzrechtlichen, umweltrechtlichen und auch verfassungsrechtlichen Verpflichtungen für eine Heranziehung zertifizierter und freigezeichneter Mineralwolleprodukte“, sagt FMI-Geschäftsführer DI Dr. techn. Clemens Hecht zum Ergebnis des Gutachtens. Aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes sei es geboten, keine Produkte mit potenziell gefährlichen Eigenschaften zu beschaffen. Auch aus Sicht des Umweltschutzes dürften keine Produkte beschafft werden, die mangels anderslautender Nachweise als „gefährlicher Abfall“ eingestuft seien. Produkte bei Ausschreibungen zu berücksichtigen, die diese Kriterien nicht erfüllen, führten zu einem direkten Spannungsverhältnis zu unionsrechtlichen Grundlagen wie der „Interpretationsmaxime“. Für die öffentliche Hand bedeutet das: Sie hat im Ermessensfall, also wenn sie als Auftraggeber eine Wahlmöglichkeit hat, immer jener Maßnahme den Vorzug zu geben, die dem Schutz der menschlichen Gesundheit und/oder jenem der Umwelt förderlich ist – im gegenständlichen Fall durch die Beschaffung von freigezeichneter Mineralwolle. Damit bestätigt das Gutachten die Einschätzung des jüngst verabschiedeten „ÖWAV Arbeitsbehelf 70 Ökologische Beschaffung“, der für Vergaben in Zusammenhang mit Mineralwolleprodukten ebenfalls explizit das RAL-Gütezeichen und das EUCEB-Markenzeichen nennt.

Nur mit dem Gütezeichen auf der sicheren Seite
Freigezeichnete Mineralwolle, die die strengen Anforderungen sowohl arbeitsschutzrechtlich als auch umweltrechtlich erfüllt, ist anhand des RAL-Güte- bzw. des EUCEB-Markenzeichens zu erkennen. Die Produkte der in der FMI vertretenen Hersteller tragen diese Gütezeichen, deren Erteilung mit aufwendigen Tests und regelmäßigen, unabhängigen Kontrollen verbunden ist. Die Gütezeichen stehen für den Nachweis, dass es sich um gesundheitlich unbedenkliche, wenig umweltbelastende und regelmäßig geprüfte sowie sichere Qualität handelt. Laut Rechtsgutachten sprechen auf den ersten Blick gute Gründe dafür, diese Mineralwolle-Gütezeichen zum Nachweis der Einhaltung der Verpflichtungen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG), der Grenzwerteverordnung (GKV) und dem Bundesvergabegesetz (BVergG) heranzuziehen. Den öffentlichen Auftraggebern bieten sie neben der Produktsicherheit auch die Gewissheit, die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit einzuhalten. Aus Gründen der im Unionsrecht verankerten Gleichbehandlungs- und Wettbewerbsgrundsätze sind gleichwertige Nachweise möglich. Der Nachweis der Gleichwertigkeit mit bestehenden Gütezeichen muss jedoch vom Bieter und vom Auftraggeber gleichermaßen geführt werden. Jedes öffentliche Vergabeverfahren wäre damit mit einem höheren Anfechtungsrisiko eines „gleichwertigen Nachweises“ belastet. Öffentliche Auftraggeber, die gegen diese Verpflichtungen verstoßen, müssen jederzeit mit einer kostspieligen Aufhebung der Vergabe rechnen.

„Um eine spätere Aufhebung einer Ausschreibung von Aufträgen zu vermeiden, die die Beschaffung von Mineralwolledämmstoffen beinhalten, sollten sich öffentliche Auftraggeber bei ausnahmslos jeder Vergabe an den Gütezeichen von RAL bzw. EUCEB orientieren“, unterstreicht FMI-Vorstandsvorsitzender Udo Klamminger. Andere Produkte benötigen laut dem Rechtsgutachten Einzelnachweise über ihre Gleichwertigkeit und bergen dadurch hohe Risiken. „Es muss endlich Schluss damit sein, dass zur notwendigen energetischen Sanierung bei uns in Österreich weiterhin ungeprüfte Mineralwolleprodukte auf den Markt kommen, die zum Beispiel in Deutschland gar nicht zugelassen sind. Die Einhaltung hoher Sicherheits- und Qualitätsstandards sollte für private wie öffentliche Auftraggeber eine Selbstverständlichkeit sein“, so Klamminger abschließend.

Foto: Fachvereinigung Mineralwolleindustrie/Franz Pflügl, Abdruck honorarfrei

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