« Die Gesundheitsaspekte »
Die Sicherheit der Produkte stand für die Mineralwollehersteller des FMI schon immer an erster Stelle; dies gilt nicht nur in Bezug auf deren Verwendung bei den Kunden, sondern auch für die Menschen, die mit diesen Produkten arbeiten. Da die Mineralwolle-Produkte das Ergebnis einer intensiven Forschungsarbeit sind, liegen sie in Bezug auf die Vermeidung krebserregender Wirkungen weit über den EU-Anforderungen.
Um höchsten Anforderungen gerecht zu werden, haben die FMI-Mitglieder über EURIMA den Verhaltenskodex der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in ihren eigenen Verhaltenskodex integriert.
Ein Bericht über wissenschaftliche Studien zu den Gesundheitsaspekten von Mineralwolle befindet sich unter dem nachstehend angegebenen Link. In einer umfassenden Zusammenstellung der wissenschaftlichen Erkenntnisse von nationalen Stellen und Regulierungsbehörden wurde der Schluß gezogen, daß "Dämmstoffe aus Mineralwolle, wenn überhaupt, nur ein minimales Risiko für die Gesundheit des Menschen darstellen".
International Agency for Research on Cancer
Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellte im Oktober 2001 fest, daß Mineralwolldämmung "nicht als für den Menschen krebserzeugend einzustufen ist".
Link zur IARC:
http://www.iarc.fr/ENG/Press_Releases/archives/pr137a.html
Die Richtlinie 97/69/EG der Europäischen Kommission
Diese Richtlinie enthält Vorgaben für den Nachweis der nicht krebserregenden Wirkung von Werkstoffen. Da Mineralwolle diese Kriterien bei weitem erfüllt, gilt sie nicht als krebserregender Stoff.
Verhaltenskodex
Die Verhaltensregeln des Internationalen Arbeitsamts IAA (Teil der Vereinten Nationen) enthält Vorschriften über Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Mineralwolle, die sich an alle Betroffenen - vom Hersteller über den Lieferanten bis hin zu den zuständigen Behörden - richten.
Diese Verhaltensregeln wurden in den Eurima-Verhaltenskodex integriert, der für Hersteller und Verwender in Ländern ohne einschlägige nationale Rechtsvorschriften bestimmt ist. Der Verhaltenskodex kann bei Eurima angefordert werden.